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sonnschientörl

Seit Sommer 2019 dürfen keine Hunde mehr auf die Sonnschienalm und weiteren umliegenden Almen, dies wäre für mich noch kein Grund zur Aufregung!
Ich verstehe alle Almbauern bzw. Grundbesitzer die ein solches Verbot verhängen, denn nach dem "Hirnverbrannten Gerichtsurteil" ist dies eine logische Reaktion.
Warum ich hier aber trotzdem über dieses Hundeverbot berichte? Eine "Sauerei" ist die örtliche Ankündigung dieses Hundeverbotes!
Achtung: Update vom 22.4.2020 ganz unten beachten!

Grundsätzlich verstehe ich die Entscheidung eines Hundeverbotes auf Almen wo Weidevieh vorhanden ist, dagegen ist nach den letzten Vorfällen und vor allem wegen des Gerichtsurteils nichts einzuwenden. Mit unserem Hunderl Cookie meide ich im Sommer grundsätzlich Almen wo Weidevieh vorhanden ist, dies habe ich auch schon mit unserer Ghini so gehalten.

Jedoch ist es eine Frechheit von den "Verantwortlichen" wo diese Hundeverbote angekündigt werden, ein ganz spezieller Fall ist hier das Gebiet um die Sonnschienalm!

Zuerst darf man in Tragöß € 4,00 Parkgebühr (derzeit sogar € 6,00) entrichten, dann ab in die Jassing und das Auto abstellen.
Dann kann das Vergnügen über die Russenstraße in Richtung Sonnschienalm los gehen.
Nach etwas mehr als einer Stunde Gehzeit beim "Sonnschientörl" angelangt die "Überraschung"!
Ab hier darf der Hund nicht mehr mitgeführt werden, 15 Minuten Gehzeit später das nächste Schild mit dem Hinweis, dass der Hund an der kurzen Leine geführt werden muss.
Was jetzt - wenn ich meinen Hund vom letzten Schild bis hier her trage, darf er ab hier wieder selber laufen?

Noch blöder ist es wenn mann von der Jassing den Weg Nr. 832 in Richtung Neuwaldalm und dort in Richtung Kulmalm (Forststraße oder Dr. Kotek-Steig) weiter geht. Auf der Kulmalm gibt es noch ein Schild mit dem Hinweis, dass der Hund nur an der kurzen Leine geführt werden darf - alles O.K., weiter geht es auf dem Weg Nr. 05 bis zur Abzweigung Androthalm und Bärnsbodenalm, bis hier sind es ca. 2 1/2 bis 3 Stunden Gehzeit und dann die "Überraschung" - ab hier gibt es ein "Hundeverbot" ?
Also war der Weg umsonst und man kann mit seinem Hund wieder umdrehen.

Hinweis bei der Kulmalm Abzweigung vom Weg 05 zur Bärensbodenalm und Androthalm Da war schon jemand ratlos
Genial gelöst, zuerst ein Schild bei der Kulmalm das man mit Hund weiter gehen darf. Noch besser die Tafeln bei der Abzweigung Bärnsbodenalm und Androthalm, die linke Tafel zeigt wie man sich richtig mit einem Hund verhält, die rechte Tafel zeigt ein Hundeverbot an! Welche ist jetzt gültig oder darf man es sich aussuchen! Hier war schon jemand ratlos für welche Richtung das Verbot gelten könnte!


In beiden Fällen ist die Anfahrt zur geplanten Wanderung sowie die Parkgebühr umsonst, vom verlorenen Tag gar nicht zu sprechen!

Warum gibt es nicht schon einen Hinweis beim Parkautomaten, dann könnte man sich wenigstens die € 6,00 Parkgebühr sparen?
Warum gibt es keine Hinweise auf den Homepages der Sonnschienhütte oder dem Tourismusverband Tragöß?
Warum gibt es keinen Hinweis auf der Homepage des "Alpenvereins", hier ist sogar ein Hinweis vorhanden, falls man mit einem Hund nächtigen möchte, wobei auf der Homepage der Sonnschienhütte eine Nächtigung mit Hund als nicht möglich ausgewiesen wird!

Also habe ich zuerst den Tourismusverband in Tragöß kontaktiert: Das Hundeverbot ist bekannt, sie seien jedoch nicht der richtige Ansprechpartner.
Der richtige Ansprechpartner wäre die Gemeinde und dort bekam ich die Auskunft das auch sie nicht zuständig seien sondern der Grundbesitzer.
Ich bekam noch die Telefonnummer des Grundbesitzers.
Auf meine Frage warum es keinen Hinweis auf der Homepage des Tourismusverbandes gibt, bzw. kein Hinweis am Parkautomaton vorhanden sei bekam ich als Antwort, das keinen Hinweis anbringen dürfen.

Auch beim Pächter der Sonnschienhütte versuchte ich telefonisch mein Glück, hier hebt jedoch keiner ab, eine Mobilbox oder einen Rückruf gibt es auch nicht. Eigentlich wollte ich ihm nur sagen dass ein Hinweis bezüglich des Hundeverbotes auf der Homepage der Sonnschienhütte von Vorteil wäre.

Update 2019-10-17: Heute habe ich die Pächterin der Sonnschienalm erreicht, lt. Aussage der Pächterin haben sie die Tafeln auch erst nach der Jagdsperre gesehen, aber sich nicht darum gekümmert, denn es gehen immer wieder Leute mit Hund zur Sonnschienalm.
Sie glaube jedoch, dass das Verbot nur für die Weidezeit gültig sei!
Auf meine Frage ob sie sich bei dieser Aussage sicher sei, bekam ich als Antwort ein "nein". Also bin ich jetzt genauso schlau wie vorher! Im Grunde konnte ich aus dem Telefonat heraus hören das es ihr egal ist!

Nach mehreren Versuchen konnte ich den Grundbesitzer erreichen: Am Telefon hatte ich eine  Dame, welche das Problem bereits kannte. Laut Ihrer Aussage hat nicht der Grundbesitzer die Tafeln aufgestellt, sondern die Almbauern welche hier die Almen bewirtschaften. Sie kann auch keine Angaben darüber machen wo diese Tafeln überall aufgehängt wurden. Ihr ist die Problematik mit der örtlichen Ankündigung bewusst und die Almbauern wurden davon bereits in Kenntnis gesetzt.
Anscheinend ist es den Almbauern aber egal - so nach dem Motto "Lei lafn lossn"!

Ob das Hundeverbot nur während der Weidezeit gilt oder das ganze Jahr, konnte mir auch nicht beantwortet werden, da keine Zeitangabe auf den Tafeln ersichtlich ist, ist davon auszugehen das es das ganze Jahr gültig ist.

Leider findet es kein Hüttenbetreiber, Tourismusverband usw. der Mühe wert, dies auf den jeweiligen Homepages kund zu tun, oder trauen sie sich nicht!

Ein Anfrage beim ÖAV blieb bis heute unbeantwortet, obwohl am Beginn der Russenstraße ein Schild des "ÖAV Sektion Voisthaler" hängt, wo mitgeteilt wird, dass der Hund an der Leine geführt werden muss, von einem Hundeverbot steht hier nichts.

Update 2019-11-07: Nach 19 Tagen habe ich eine Antwort vom ÖAV erhalten, naja Antwort wäre wohl zu schön gewesen, ein wenig "bla bla" wir wissen nicht wirklich etwas - bitte um Geduld - wir halten sie am laufenden.....

Mittlerweile hat mich ein Mail einer Autorin erreicht, welche einen Wanderführer schreibt. Auch sie hat das Problem mit den Hundeverboten auf den Almen, da sie in den Tourenbeschreibungen ebenfalls einen Vermerk hat, ob die Tour für Hunde geeignet ist. Leider bekommt auch sie nirgends eine Auskunft und kann ihren Wanderführer in der "Toilette" entsorgen.

Update 2020-01-10: Vor wenigen Tagen hat mich ein weiteres Mail vom ÖAV erreicht. Hier wird angekündigt dass Tafeln im Tal aufgestellt werden. Viel bringt dies leider auch nicht, denn die Anreise ist trotzdem umsonst!
Eine rechtliche Klärung des Hundeverbotes scheut der ÖAV und auf Hinweise auf der Homepage bzw. Alpenvereinszeitung des ÖAV wird ebenfalls verzichtet.

Update 2020-04-22: Einen Hinweis am Parkplatz in Tragöß gibt es bis jetzt noch nicht. Jedoch gibt es keine Verbotstafel mehr auf der Russenstraße, ob die Verbotstafeln auf den anderen Zustiegswegen auch entfernt wurden entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.

Update 2020-11-20:
Man hat es endlich geschafft am Beginn der Russenstraße eine Infotafel anzubringen!
Auf allen anderen Zustiegswegen findet man nur vereinzelt eine Verbotstafel.
So wie es jetzt aussieht dürfen Hunde in den Sommermonaten nicht mitgenommen werden!

Soweit mir bekannt, sind folgende Ziele und Routen im Gebiet der Sonnschienalm vom Hundeverbot betroffen:
Jassing - Russenstrasse - Sonnschienalm (derzeit ist die Hundeverbotstafel entfernt)
Tragöß - Klamm - Klammboden - Sonnschienalm
Pribitz (Reihensteig und Mehlofensteig) - Sonnschienalm (angeblich kurz nach dem Gipfelkreuz in Richtung Pribitzalm)
Häuselalm - Sonnschienalm
Schafhalssattel - Sonnschienalm
Neuwaldalm (nicht bestätigt)
Brandstein und Ebenstein
Sackwiesensee über die Klamm

Weitere Hundeverbote in anderen Gebieten die mir bekannt sind:
Gsollalm
Duisitzkarsee
Keinprechthütte
Hintere Gumpental (Moralmsee - Gemeinde Haus/Ennstal)
Alpenverein-Rundwanderweg von der Teichalm über den Heulantsch bis zur Sommeralm

Wenn Sie noch weitere Hundeverbote auf Almen kennen, dann teilen Sie mir diese bitte über das Kontaktformular mit!

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